Spiegel

Mit einem Spiegel an der Rückwand wirkt die Kabine optisch grösser. Für Rollstuhlfahrer ist ein Spiegel in kleineren Aufzügen dienlich, um die Türbewegungen beobachten zu können, wenn das Wenden des Rollstuhls nicht möglich ist.
Gemäss SIA500 für behindertengerechtes Bauen ist ein Spiegel ab Handlaufniveau erforderlich wie derjenige auf dem Bild links.
Ein Spiegel auf ganze Kabinenhöhe, wie derjenige auf dem rechten Bild, wirkt sehr elegant, gilt heute aber nicht mehr als behindertengerecht. Im Interesse von Sehbehinderten müssen Spiegel über die ganze Kabinenhöhe entweder aus dekorativem Glas sein, oder es sollte ein senkrechter Abstand von mindestens 300 mm zwischen dem Boden und der Spiegelunterkante bestehen.